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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Geltungsbereich

Die nachstehenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von EventDesign Hürlimann, nachfolgend Anbieter genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

 
2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit der Auftragsannahme, Rechnung oder Inbetriebnahme seitens EventDesign Hürlimann aufgrund der durch die Kunden beauftragte/aufgegebene Bestellung zustande. Der Auftrag kann per E-Mail, Leistungsbezug, mündlich bei Beratungsgesprächen, per Online-Formular oder per unterschriebenem Dokument (Rechnung/ Offerte/ Auftragsbestätigung) zu Stande kommen. Das erste Datum der genannten Möglichkeiten gilt als Vertrags- oder Abonnementsbeginn. EventDesign Hürlimann behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen.

 

2.2 Bestandteile – Bei Diensten oder Produkten von Dritten wie Domainnamen Service, Hosting, Werbeschaltungen Online sowie Offline, Printmedien und E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht in den EventDesign Hürlimann Angeboten beigeordnet, so ist diese Gebühr allein von den Kunden zu tragen. 

 

3. Zahlungsbedingungen

Spesen werden falls nötig und vereinbart gesondert abgerechnet.

 

3.1 Preise – Es gelten generell die vertraglich vereinbarten Preise. Wo keine expliziten Preise festgelegt wurden, gelten primär die unter www.EventDesignhuerlimann.ch veröffentlichten Preise oder zweitrangig der Stundenansatz von CHF 150.00. Alle Preise werden in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer angegeben, EventDesign Hürlimann ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. EventDesign Hürlimann behält sich das Recht vor, Preise aufgrund von erneuerten Gegebenheiten immer anzupassen. Derartige Änderungen haben für laufende Verträge erst bei deren Verlängerung Gültigkeit, sei dies zum Vor- oder Nachteil der Kunden. Die Rückerstattung vorausbezahlter Kosten ist in einem solchen Fall oder auch bei einer frühzeitigen Vertragsbeendigung auf Verlangen des Käufers ausgeschlossen.

 

3.2 Zahlungsfrist – Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden, gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Neukunden 7 Tage ab Rechnungsdatum. EventDesign Hürlimann behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Vertragsverlängerung wird die nachfolgende Periode generell sofort in Rechnung gestellt.

 

3.3 Verrechnung – Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Kompensation von Forderungen durch die Kunden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, so kann EventDesign Hürlimann die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Bekanntgabe unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

4. Die Rechte und Pflichten von der EventDesign Hürlimann

4.1 Bildmaterial – Bei benötigtem Bildmaterial kann EventDesign Hürlimann passendes Bildmaterial von Dritten auf Wunsch und zu Lasten der Kunden einkaufen. Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich gesicherte Eigentumsrechte.

 

4.2 Leistungen – EventDesign Hürlimann ist für die Leistungserbringung gemäss dem von den Kunden beanspruchten Angebot, dessen Produktbeschrieb gemäss Offerte bzw. zweitrangig unter www.EventDesignhuerlimann.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung ist EventDesign Hürlimann in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen von EventDesign Hürlimann vorzunehmen.

4.3 Referenzen und Exemplare – Von Drucksachen darf EventDesign Hürlimann eine angemessene Anzahl Muster (meistens 10 Stück) behalten und als Leistungsnachweis benützen und publizieren. Auch ungedrucktes Material, wie zum Beispiel Screenshots von Social Media Profilen und allgemeine Eckdaten zum Projekt dürfen von EventDesign Hürlimann als Referenz publiziert werden. Ausserdem ist EventDesign Hürlimann berechtigt, auf allen Internetseiten und Profilen der Käufer einen Link zum Internetauftritt von EventDesign Hürlimann sowie einen Gegenlink zu setzen. Logos der Kunden dürfen auf www.EventDesignhuerlimann.ch als Referenz publiziert werden. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin können die Nennung und Darstellung als Referenz und die Verlinkung unterbleiben.

 

4.4 Urheberrecht – Die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an allen von EventDesign Hürlimann erstellten Werken gehören generell EventDesign Hürlimann.

4.5 Eigentumsrecht – Bis zur kompletten Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen im Eigentum von EventDesign Hürlimann.

 

4.6 Leistungsunterbindung – EventDesign Hürlimann ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht der Kunden gemäss Ziffer 4 – sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet – zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Profils (Accounts), Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde, wenn notwendig von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder mehrmaligen Verletzung einer Pflicht behält sich EventDesign Hürlimann die sofortige und entschädigungslose Vertragsbeendigung wie auch den Rechtsweg gegen die Käufer vor. 

 

5. Rechte und Pflichten der Kunden

5.1 Zusammenarbeit – Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Aufgaben und Terminen, sodass EventDesign Hürlimann seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.

5.2 Rechte Dritter – Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Gestaltungsarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddateien, usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in strafrechtlicher, urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.

5.3 Übriges – Der Kunde ist verpflichtet, alle Dokumente auf Unvollständigkeit oder Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese mit möglichen Korrekturen/Anmerkungen umgehend zu retournieren. Mit der Bestätigung, auch still-schweigend, sprich ohne Einwand, gibt der Käufer Drucksachen, Postings oder andere Dienstleistungsinformationen und Ideen frei und ist dadurch mit der Idee oder Vorlage bzw. Umsetzung einverstanden.

5.4 Verspätungen – Liefertermine sind generell unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem zeitweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist der EventDesign Hürlimann AG eine angemessene Nachfrist zu setzen. EventDesign Hürlimann übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. Im Verhältnis zum Verbraucher haftet EventDesign Hürlimann gemäss schweizerischem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste. EventDesign Hürlimann haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

5.5 SEO (Suchmaschinenoptimierung) – EventDesign Hürlimann sichert dem Kunden keinesfalls den Erfolg erbrachter Dienste und Massnahmen zu. Das Ranking (Position) einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von dutzenden Faktoren ab, auf die EventDesign Hürlimann keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen durch EventDesign Hürlimann allein nicht zum Erfolg führen müssen.

 

5.6 Erweiterte Nutzungsrechte und Rohdaten – Der Kunde verfügt grundsätzlich über die vereinbarten Nutzungsrechte. Insbesondere bei Fotoshootings oder Social Media Profilen ist eine Anzahl ausgewählter Fotos inklusive Bildbearbeitung bzw. Bildaufbereitung für einen bestimmten Verwendungszweck üblich. Erweiterte Nutzungsrechte können zu einem geringfügigen Aufpreis gekauft werden, wobei zusätzliche Bildbearbeitungen einzeln abgerechnet werden. Das Ausliefern von Rohdaten ist nicht vorgesehen und wird allenfalls zusätzlich abgerechnet.

 

5.7 Benutzung – Der Kunde ist unter Einhaltung zur ordentlichen Nutzung der ihm angebotenen Leistungen verpflichtet. Das Recht des Kunden, die Leistungen zu nutzen, ist nicht übertragbar und besteht lediglich für den Kunden bzw. dessen Unternehmen sowie dessen Personal. Bei einer Weitergabe von bestimmten Nutzungsrechten ist der Kunde zur Information der jeweiligen Dritten verantwortlich und haftet grundsätzlich auch für diese.

 

5.8 Haftung – Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche mit den von ihm genutzten Accounts, Server, Webseite und Bilder sowie Videos im Zusammenhang stehenden Inhalten, Handlungen und Verlinkungen. Das gleiche gilt für an EventDesign Hürlimann übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, welche von EventDesign Hürlimann selbstverständlich mit der üblichen Sorgfalt behandelt werden, jedoch von den Kunden selbst zu sichern beziehungsweise zu versichern sind. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens EventDesign Hürlimann, wobei der Anspruch einzig auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, sowie allfällig gewährten Leistungsgarantien verzichtet der Kunde bei Verspätungen, Betriebsausfällen, Ausfällen einzelner Dienste oder Leistungen, Datenunsicherheiten oder -verluste usw. auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber EventDesign Hürlimann, eingenommen aber nicht ausschliesslich Schadenersatzforderungen. EventDesign Hürlimann haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

 

5.9 Adressen – Durch die Bestellung und/oder Anmeldung verpflichtet sich der Kunde wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen. Die Angaben beinhalten, sofern vorhanden, Firma, Kontaktperson, Postadresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der Kunde ist bei wichtigen Änderungen zur Benachrichtigung von EventDesign Hürlimann innert 10 Tagen verpflichtet, um Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme und Verzögerungen zu unterbinden. Sind die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Nachrichten an den Kunden nicht zustellbar, so ist EventDesign Hürlimann berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. EventDesign Hürlimann ist dazu berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, wobei die Mindestgebühr CHF 25.- beträgt.

 

5.10 Datenschutz – Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Webseite oder Social Media Profile und die dazugehörigen Passwörter zu wahren. Ergänzend ist er verantwortlich für sämtliche Vorgänge, die damit verursacht werden, dass der Kunde Besuchern Zugang zu seiner Webseite verschafft hat oder das Passwort weitergegeben hat und haftet in diesem Fall für alle Folgen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Webseite oder seines Passworts. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden können. Dies gelten insbesondere für die Meldung von Daten, die für die Anmeldung von Domainnamen notwendig sind, wobei diese Daten anschliessend veröffentlicht werden können. 

6. Vergütung

6.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle vom Anbieter genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

 

6.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

 

6.3 Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter bis zu 50% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

 

6.4 Der Anbieter informiert den Kunden transparent über zusätzlich anfallende Kosten durch Dritte und deren Konditionen (bspw. Produktionskosten, Gebühren für Software-Lizenzen oder Web-Hosting u.a.), bei denen der Anbieter ausschliesslich als Vermittler agiert, während der Kunde direkter Auftraggeber mit entsprechenden Pflichten ist.

 
7. Termine

Die im Vertrag angegebenen Termine wird der Anbieter nach bestem Vermögen einhalten, sie geltend jedoch nur annähernd und sind insbesondere nicht als Fixtermine zu verstehen.

Befindet der Anbieter sich im Verzug, besteht keine Haftung für den Verspätungsschaden oder den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden. Die Rechte des Kunden beschränken sich darauf, die nachträgliche Erfüllung zu verlangen.

8. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

8.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Anbieters angefertigt werden, verbleiben im Eigentum des Anbieters. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Der Anbieter schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

8.2. Der Kunde kann nach Auftragsabschluss und insofern möglich die offenen Daten zur vereinbarten Leistung innert 14 Tagen kostenlos einfordern. Geschieht dies zu einem späteren Zeitpunkt hat der Kunde nach wie vor Anrecht, der Anbieter kann jedoch für die Aufbereitung und Zustellung der Unterlagen und Daten eine Gebühr verlangen.

 

8.3. Alle für den Kunden hergestellten Unterlagen und Daten werden vom Anbieter ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von drei Jahren sachgemäss aufbewahrt.

9. Mitwirkung des Kunden

9.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die von ihm gemäss Vertrag zu liefernden Informationen und Unterlagen in der definierten Form termingerecht und kostenlos zur Verfügung. Für deren Beschaffung oder Herstellung ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

9.2. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den MitarbeiterInnen des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

10. Abnahme oder Ablieferung

10.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf bzw. in der Zusammenarbeit einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

10.2. Verlangt der Anbieter keine Abnahme, gilt das Arbeitsergebnis mit der Anzeige der Fertigstellung durch den Anbieter und / oder Übergabe an den Kunden als abgeliefert.

 

10.3. Sobald das Arbeitsergebnis abgenommen oder abgeliefert wurde, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Untersuchung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Untersuchung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich zu unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt und Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbaren Mängeln sind verwirkt.

 

10.4. Anlässlich der Untersuchung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

 
11. Haftung und Gewährleistung

11.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Die Haftung des Anbieters wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Anbieters, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

11.2. Der Anbieter haftet nicht für urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

11.3. Die Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel beginnt mit der Abnahme oder Ablieferung des Arbeitsergebnisses an den Kunden zu laufen und beträgt ein Jahr. Die Ansprüche des Kunden aus Mängeln verwirken, wenn der Kunde diese dem Anbieter nicht innert 7 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigt. Die Haftung für Mängel beschränkt sich darauf, dass der Anbieter das Arbeitsergebnis nach seinem Ermessen nachbessert oder den Preis für die mangelhafte Leistung erstattet. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für Mängel, insbesondere für Mängelfolgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

11.4. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

12.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars uneingeschränkte Nutzungsrechte an allen des Anbieters im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.

12.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Anbieter.

12.3. Der Anbieter darf die von ihm erstellten Arbeitsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde ausgeschlossen werden.

11.4. Ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters dürfen die Arbeiten des Anbieters vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

 

12.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Anbieters.

12.6. Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu.

13. Datenschutz

13.1. Sämtliche Personendaten werden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen bearbeitet. Der genaue Umgang mit Personendaten ist unter Datenschutz der Anbieterin beschrieben, welche einen integralen Bestandteil der vorliegenden AGB bilden.

13.2. Der Kunde kann, falls notwendig, dem Anbieter Personendaten übermitteln. Falls der Anbieter solche Personendaten weiter an Empfänger ausserhalb der Schweiz, EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum übermitteln soll, d.h. in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau, so stellt der Kunde sicher, dass entsprechende Schutzklauseln unterzeichnet werden.

13.3. Der Anbieter stellt sicher, dass bei sämtlichen Tätigkeiten, bei welchen Mitarbeiterinnen oder beigezogene Dritte des Anbieters Personendaten des Kunden bearbeiten, die nachfolgenden Vorgaben eingehalten werden:

14. Geheimhaltung

Der Anbieter ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse, Informationen wie Offerten, Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen, Zeichnungen und Berechnungen und vertrauliche Unterlagen, die er vom Kunden erhalten hat, geheim zu halten und nur für den Zweck der Erfüllung des Vertrages zu gebrauchen. Der Anbieter verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen identische Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden weiter.

 
15. Vorzeitige Beendigung

Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Leistungen zu unterlassen, wenn

  • der Kunde mit den Zahlungen 14 Tage nach Zusendung einer Mahnung in Verzug ist;

  • ein Konkurs- oder Nachlassverfahren gegen den Kunden anhängig gemacht wird oder der Kunde zahlungsunfähig wird;

  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten aus diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden verletzt hat und nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung den vertragsgemässen Zustand wiederherstellt.

 
16. Teilnichtigkeit

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte in Baden zuständig. EventDesign Hürlimann wird seine Dienstleistungen getreu und sorgfältig erbringen. EventDesign Hürlimann schliesst aber jede Gewähr und Haftung - soweit gesetzlich zulässig - aus.

EventDesign Hürlimann, CHE-474.467.858

Julia Hürlimann, Im Langholz 9A, 5405 Dättwil, Schweiz, Mai 2023

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